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Aktivmitglied
kann jeder Halter von reinrassigen Jakobschafen werden, der sich verpflichtet die Statuten, Beschlüsse und Reglemente einzuhalten
und seinen Bestand an Jakobschafen in Reinzucht im Herdebuch zu halten.
Passivmitglied
kann jede den Bestrebungen des Vereins wohlgesinnte natürliche oder juristische Person sein. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.